Elternmitarbeit und Elternvertretung in der Herz-Jesu-Schule
Unsere Schule lebt vom Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher, der Schülerinnen und Schüler und nicht zuletzt auch der Eltern.
Mit ihrer Unterstützung und ihrem Engagement können sie dazu beitragen, an unserer Schule eine Atmosphäre zu schaffen, die der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder dient.
Die Elternvertretung ist elementar wichtig für unsere Kinder und deren Zukunft, weil sie sich vor Ort dafür einsetzen kann, die unmittelbare Umgebung der Kinder mitzugestalten.
So werden die Eltern bei Projekten innerhalb des Unterrichts oder des Horts, bei der Mitgestaltung von Schulfesten, der Organisation von außerschulischen Treffen der Klassen und nicht zuletzt durch die finanzielle Unterstützung unseres Freundeskreises in die schulische Gestaltung mit einbezogen.
Die Mitarbeit als Elternvertreter*in ermöglicht im Zusammenhang mit der Klassenleitung und durch die Teilnahme an den jeweiligen Elternratssitzungen der Schule zum einen den Blick hinter die Kulissen, zum anderen bietet sie die bereits angesprochenen Einflussmöglichkeiten auf die zu treffenden Entscheidungen.
Die (Gesamt)-Elternvertretung (GEV) im Rahmen der Schulgremienordnung
Die GEV ist laut Schulgremienordnung des Erzbistums Berlin das Gremium zur Vertretung der schulischen Interessen aller Eltern einer Schule.
Es besteht aus den jeweils zwei Elternvertreter*innen aller Klassen und entsendet Elternvertreter*innen in die weiteren schulischen Gremien. In der konstituierenden Sitzung jedes Schuljahres wählen die Elternvertreter*innen der Herz-Jesu-Grundschule aus ihrer Mitte den/die Gesamtelternsprecher*in, den/die Stellvertreter*in sowie den/die Schriftführer*in. Gemeinsam bilden die Gewählten den Vorstand der GEV.
Darüber hinaus werden zwei Vertreter für die Schulkonferenz, und zwei weitere für die Teilnahme am Bezirkselternausschuss (BEA) bestimmt.
Die Elternratsvorsitzenden nehmen an den Gesamtkonferenzen der Schule und am zweimal jährlich stattfindenden Bistumsschulbeirat teil. Ferner tauschen sie sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung aus.
Die Kernaufgabe des Schulelternrates ist somit die Vertretung der Interessen der Eltern gegenüber der Schule und dem Erzbistum.
So wie die Klassenelternvertreter das Bindeglied zwischen Lehrer*innen und der Klassenelternschaft sind, sind die Gesamtelternvertreter die Schnittstelle zwischen Schulleitung und Elternschaft. Sie sind mitverantwortlich für den Informationsaustausch zwischen Schule und Elternschaft in beiden Richtungen.
Vorstand des Elternrates:
Gesamtelternsprecher: Herr Ralf Büttner
Stellvertretende Gesamtelternsprecherin: Frau Kathrin Behrens
Schriftführerin: Frau Aniko Claren