Anmeldung Ihres Kindes
Wenn Sie einen Hortplatz für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Sekretärin Frau Liebisch. Sie benötigen bei der Anmeldung einen Bedarfsbescheid des Bezirksamtes für Ihr Kind. Bitte beachten Sie auch das Informationsschreiben über den Wegfall der Bedarfsprüfung! Die Antragsformulare finden Sie am Seitenende.
Sie erhalten den Antrag auch
- bei ihrem zuständigen Bezirksamt,
- an der zuständigen öffentlichen Grundschule.
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach dem TKBG (Gesetz zur Kostenbeteiligung in der Tagesbetreuung) in der jeweils aktuellen Fassung. Dazu kommt das Essensgeld.